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Gleichstellung der Expertenprüfung „Bausparen und Investment“(BuI)?

Der aktuelle Entwurf (Stand 01/2012) der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) sieht derzeit keine Gleichstellung der Expertenprüfung „Bausparen und Investment“ (DVA) vormals Zusatzmodul Bsp/VWL/Investment (BWV) mit dem Sachkundenachweis für eine auf den Vertrieb von Investmentfonds beschränkte Erlaubnis für Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach 34d oder e der Gewerbeordnung mehr vor. Die endgültige Regelung wird jedoch erst die Ende März 2012 erwartete Endfassung der FinVermV enthalten.

In den bisherigen Entwürfen war im § 27 der FinVermV die Anerkennung der BuI-Prüfungen in Aussicht gestellt, sowohl bezogen auf die Abschlüsse bei der DVA als auch beim BWV. Die Gleichstellung sollte im Rahmen einer Übergangsregelung für alle Prüfungen gelten, die bis zum 1. Oktober 2012 abgelegt werden. Die rechtliche Anerkennung von BuI würde denjenigen Vermittlern helfen, für die eine beschränkte Erlaubnis zum Vertrieb von Investmentfonds nach § 34 f der Gewerbeordnung ab 1. Januar 2013 ausreichend wäre. Dieser Sachkundenachweis würde jedoch nur unter der Voraussetzung greifen, dass bereits eine Erlaubnis nach § 34 d oder e der Gewerbeordnung oder der Sachkundenachweis gemäß § 34 d Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung vorliegt (geprüfte Versicherungsfachleute IHK und BWV und alle gleichgestellten Abschlüsse).

 

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