23.11.07 - Neues VVG – Übergangsfristen und Ausnahmen/Sonderregelungen
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 23.11.2007 ist das neue VVG planmäßig am 01.01.2008 in Kraft getreten. Es gilt für alle ab diesem Tag geschlossenen Versicherungsverträge (Neuverträge).
Für vor dem 01.01.2008 abgeschlossene Verträge (sog. Altverträge) besteht eine generelle Übergangszeit von einem Jahr, d.h. für diese Verträge gilt bis zum 31.12.2008 das alte VVG und danach das neue Recht. Das alte Recht muss jedoch nicht zwingend während der Übergangszeit angewendet werden, wenn die Regelungen des neuen Rechts günstiger für den Versicherungsnehmer sind.
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