29.12.08 - Änderung der Versicherungs-Vermittler-Verordnung
Der Bundesrat hat in seiner 853. Sitzung dem Änderungsentwurf zur Versicherungs-Vermittler-Verordnung (VersVermV) zugestimmt und zusätzlich beschlossen, die so genannte „Sperrfrist“ bei mehrfacher Prüfungswiederholung vollständig aufzuheben. Die Verordnung wurde im BGBl 2969 vom 29.12.2008 verkündet und tritt am 01.01.2009 mit Neuregelungen zu folgenden Punkten in Kraft:
- Prüfungsort frei wählbar / Unbegrenzte Prüfungswiederholung
Die Sachkundeprüfung kann bei jeder IHK abgelegt werden, unabhängig von der örtlichen Zuständigkeit. Die einjährige „Mindestwartefrist“ zur Wiederholungsprüfung nach zwei erfolglosen Prüfungsversuchen entfällt ersatzlos, d.h. die Teilnahme an Wiederholungsprüfungen ist unabhängig von der Anzahl der Prüfungsversuche und dem Zeitraum seit dem letzten Prüfungsversuch.
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