21.12.07 - VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) in Kraft gesetzt
Gleichzeitig mit dem neuen VVG ist die ergänzende VVG-InfoV am 01.01.2008 in Kraft getreten. Sie regelt, welche Informationen einem Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss sowie während der Laufzeit des Vertrags übermittelt werden müssen.
Einige Teilbereiche werden jedoch erst ab dem 01.07.2008 rechtskräftig. Zusätzlich gilt für die gesamte VVG-InfoV eine 6-monatige Übergangsfrist.
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19.12.07 - Prüfungsrelevanz des neuen VVG / Vermittlerrechts 2008
- Praktischer Prüfungsteil zum Versicherungsfachmann/frau IHK
In den beiden ersten Prüfungen 2008 sind Änderungen, die sich durch das neue VVG ergeben nicht prüfungsrelevant. Die Teilnehmer müssen jedoch die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen des Vermittlerrechts (VersVermV) berücksichtigen.
- Schriftlicher Prüfungsteil zum Versicherungsfachmann/frau IHK
Die Aufgabensätze der schriftlichen Prüfungen des Jahres 2008 werden keine Fragestellungen beinhalten, die sich aus den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen durch das neue VVG ableiten. mehr
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23.11.07 - Neues VVG – Übergangsfristen und Ausnahmen/Sonderregelungen
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 23.11.2007 ist das neue VVG planmäßig am 01.01.2008 in Kraft getreten. Es gilt für alle ab diesem Tag geschlossenen Versicherungsverträge (Neuverträge).
Für vor dem 01.01.2008 abgeschlossene Verträge (sog. Altverträge) besteht eine generelle Übergangszeit von einem Jahr, d.h. für diese Verträge gilt bis zum 31.12.2008 das alte VVG und danach das neue Recht. Das alte Recht muss jedoch nicht zwingend während der Übergangszeit angewendet werden, wenn die Regelungen des neuen Rechts günstiger für den Versicherungsnehmer sind.
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